Die kleinste Gemeinschaft ist die Familie ungeachtet ihres rechtlichen Rahmens. An ihr wird bereits deutlich, dass Gemeinschaften aufgrund freier Willensentscheidung entstehen können (Ehepartner). Andererseits kann man ohne freie Willensentscheidung in eine Gemeinschaft hineingeboren werden (Kinder).
Neben den Extremen der freien Willensentscheidung und des hinein geboren Werdens gibt es in der Praxis viele Gemeinschaften, bei denen die freie Willensentscheidung so eingeschränkt ist, dass sie kaum wahrnehmbar ist, ohne dass man hineingeboren wird. Ein Beispiel hierfür ist die Klassengemeinschaft in der Schule. Auch Schicksaalgemeinschaften zählen zu den Gemeinschaften, etwa zunächst wildfremde Menschen, die einander auf Grund eines Unfalls z.B. im Rettungsdienst über längere Zeit gegenseitig helfen.
Eine Gemeinschaft entwickelt ein Eigeninteresse, welches sich an den alltäglichen Zielsetzungen der Lebensführung der Mitglieder bemisst und entsprechend auf vielerlei Weise miteinander verflochten ist. Nicht selten fällt deshalb der Austritt aus der Gemeinschaft leichter oder schwerer, wird auch behindert oder moralisch diskreditiert ("Untreue), denn einen argumentativ Vorbringbahren Einzelzweck haben sie gerade nicht. Politische Zwangsverbände werden oft als "Gemeinschaften" deklariert, um ihre Mitglieder moralisch an sie zu binden, am nachhaltigsten in totalitären Diktatoren
Kriterien für Gemeinschaften sind:
Klare Festlegung der Zugehörigkeit und damit Abgrenzung zum "Rest der Welt"
freiwillige Solidarität der Gemeinschaftsangehörigen untereinander (Primat des Gemeinschaftsinteresses vor dem jeweiligen Individualinteresse)
Emotionale Bindungskraft (Wir-Gefühl)
Nicht nur kurzzeitige Existenz der Gemeinschaft
Vertrautheit der Gemeinschaftsangehörigen (gilt auch für anonyme Großgemeinschaften wie Völker)
Anmerkungen: Die klare Zugehörigkeit muss für Außenstehende nicht zwingend erkennbar sein. Es muss sich auch nicht um effektiv eindeutige Kriterien handeln. Wesentlich ist, dass die Gemeinschaftsmitglieder "wissen" (oftmals mehr spüren), wer dazu gehört und wer nicht. Oft werden Zugehörigkeitsmerkmale bewusst oder unbewusst künstlich geschaffen, etwa in Form von besonderen Kleidungsmerkmalen. Gelegentlich kommt es vor, dass Gemeinschaften Personen vereinnahmen, die gar nicht dazugehören wollen. Zum Beispiel wollen die Südtiroler keine Italiener sein, die Basken keine Spanier. Auch die Dauer einer Gemeinschaft kann strittig sein. Bei Familien kommt es vor, dass ein Teil (häufig die Kinder) die Gemeinschaft noch als existent sehen, während andere (hier die Ehepartner) sie als zerbrochen betrachten.
Grundsätzlich drücken Gemeinschaften mehr Zusammengehörigkeit aus als bloße Gesellschaften, bei denen die gemeinsame Interessensvertretung im Vordergrund steht.
Missbrauch:
Menschliche
Individuen können "Gemeinschaften" nur begrenzt bilden. Es
ist ihnen praktisch nicht möglich, zu jedem Zeitpunkt in
allen ihren sozialen Beziehungen gemeinsame Ziele zu
verfolgen oder jegliche Handlungen gemeinschaftlich
durchzuführen. Im theoretisch strengen Sinne ist es ihnen
sogar nie zur Gänze möglich, obwohl sie es anders empfinden
können. Der Begriff "Gemeinschaft" ist daher eine oft
missbrauchte Fiktion. Der Begriff dient dann zumeist dem,
Menschen zu einem von Zweckorganisationen
oder von einzelnen
charismatischen Personen gewünschten Handlungen zu drängen,
indem der Eindruck erweckt wird, dieses Handeln geschehe für
ihm teure oder lebenswichtige Gemeinschaften. So propagierten die Nationalsozialisten den
Begriff der "Volksgemeinschaft",
um die von ihnen beherrschten Menschen für ihre
nationalistischen, kriegerischen und rassistischen Ziele zu
gewinnen.
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